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Berghotel „Steiger“
Inhaberin: Katrin Friedel
Oberer Krankenhausweg 2a/Am Mühlberg
08289 Schneeberg
Tel.: +49(0) 3772-3949-0
Fax: +49(0) 3772-3949-69
eMail: info@berghotel-steiger.de
Datenschutzbestimmungen
gem. § 13 Abs. 1 und § 15 Abs. 4 Telemediengesetz
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Berghotel Steiger – Oberer Krankenhausweg 2a – 08289 Schneeberg
gültig ab: 01.01.2010
1.Allgemeine Regelungen
Die Vorliegenden AGB´S gelten für alle Verträge, welche mit dem Berghotel Steiger in Schneeberg (nachfolgend Hotel genannt) abgeschlossen werden.
2.Buchung und Zahlung
Sie können persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail eine Buchung vornehmen. Mit Annahme der Buchungsbestätigung / Rechnung kommt der Vertrag mit dem Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen. Reservierungen sind für alle Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann grundsätzlich nicht einseitig gelöst werden. Reservierungen, welche über die Webseiten des Hotels bzw. anderer Buchungsportale vorgenommen werden, sind verbindliche Buchungen und können direkt per E-Mail bestätigt werden. Das Hotel behält sich das Recht vor, die getätigte Buchung innerhalb von 24 Stunden zu revidieren, wenn technische Probleme beim Einpflegen von Sperrdaten auftreten bzw. eine Überbuchung entstanden ist. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum/Nutzungszeitraum gültigen Drucksachen. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen gleich welcher Art, sind nur gültig, wenn sie schriftlich vom Hotel bestätigt sind. Das Hotel ist berechtigt, bei der Anreise eines Gastes eine Vorauszahlung zu fordern. Die Geschäftsleitung behält sich vor, nach Ablauf einer Woche vom Gast die Begleichung einer Zwischenrechnung zu verlangen. Rechnungen sind grundsätzlich, sofort nach Erhalt und ohne Abzug von Skonto fällig.
3.An und Abreise
Das Mietobjekt (Einzelzimmer, Doppelzimmer, Suite, Reisemobilstellplatz außer Seminarraum,) steht Ihnen am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Eine Anreise vor 14.00 Uhr ist nur im Rahmen der Möglichkeiten zu vereinbaren. Die Anreise ist nur während der Öffnungszeiten der Rezeption (06.00 bis 22.00 Uhr) möglich. Das Mietobjekt (Einzelzimmer, Doppelzimmer, Suite, Reisemobilstellplatz außer Seminarraum) ist am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu räumen. Eine längere Nutzung des
Mietobjektes ist nur nach Absprache möglich. Das Hotel behält sich dann eine anteilige Berechnung vor.
4.Nutzung des Mietobjektes
Ein Nutzungsrecht haben nur Personen, die für dieses Mietobjekt angemeldet sind. Die reservierende bzw. angereiste Person ist persönlich haftbar für alle Verpflichtungen, die sich aus der Reservierung bzw. dem Aufenthalt ergeben, sowohl für sich selbst als auch für alle angemeldeten Personen.
5.Rücktritt durch den Mieter
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte in ihrem eigenen Interesse schriftlich erklärt werden. Entscheidend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Sie haben das Recht, uns einen Nachmieter zu nennen, der an Ihrer Stelle in den Mietvertrag eintritt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Mieter dieses Recht rechtzeitig bei uns schriftlich anmeldet, damit wir noch eine Umbuchung vornehmen können. Wir behalten uns vor, den Eintritt des Nachmieters abzulehnen, wenn uns dies unter Berücksichtigung der Person des Mieters für gerechtfertigt erscheint, oder wenn gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen dem entgegenstehen.
Storno Gebühren:
bis 6 Tage vor Mietbeginn kostenlos
bis 5 Tage vor Mietbeginn
bis 18.00 Uhr 40% des Mietpreises
bis 1 Tag vor Mietbeginn
bis 18.00 Uhr 60% des Mietpreises am Tage der Anreise
bis 12.00 Uhr 80% des Mietpreises
Bei nicht Anreise ohne Stornierung wird Ihnen die erste Nacht voll in Rechnung gestellt. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die vereinbarte Pauschale. Bei späterer Stornierung oder vorheriger Abfahrt ist der vollständige Betrag zu zahlen. Mietobjekte, die einen Tag nach Reservierungsbeginn nicht besetzt sind und für die keine Vereinbarung über spätere Besetzung erfolgt ist, können vom Hotel anderweitig genutzt werden. Das Besetzen von freigewordenen, reservierten Mietobjekten durch uns, bedeutet kein Stellen eines Ersatzmieters, da diese in der Regel anderweitig untergebracht werden können. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich den Abschluss einer Rücktrittsversicherung.
6.Rücktritt durch Berghotel Steiger – Schneeberg
Wir können von einem Mietvertrag vor Mietbeginn zurücktreten oder den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn: a)der Mieter durch sein Verhalten Andere gefährdet, nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält. Das gemietete Objekt (Einzelzimmer, Doppelzimmer, Suite, Reisemobilstellplatz), bei Vertragsabschluss in Folge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Kündigen wir den Vertrag nach a) dann verfällt der Mietpreis sowie geleistete Kautionen. Treten wir nach b) vom Mietvertrag zurück, so werden Ihnen alle eingezahlten Beträge zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigen wir den Mietvertrag gemäß b) nach Mietbeginn, so erhalten Sie vom Mietpreis den Teil, der den eingesparten Aufwendungen entspricht zurück.
7.Haftung
Das Berghotel Steiger haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder Störung von Wasser-, Strom-, oder Gasversorgung entstehen. Wir haften ebenfalls nicht für Schäden und Verletzungen, die durch den Verzehr von Genussmitteln und die Benutzung der sich auf dem Betriebsgelände befindlichen Anlagen bzw. Geräte entstehen und nicht für Schadensersatzansprüche als Folge von Lärmbelästigung durch Dritte. Auch wird nicht für außer Betrieb geratene und/oder außer Betrieb befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen gehaftet. Wertgegenstände wie Schmuck, Geld usw. sind an der Rezeption im Tresor zu hinterlegen. Für Wertgegenstände, welche nicht an der Rezeption hinterlegt sind wird keinerlei Haftung übernommen. Haftungsansprüche von Schäden auf unserem Gebührenfreien Parkplatz sind ausgeschlossen. Vom Haftungsausschluss sind Schäden, welche durch Angestellte und Mitarbeiter des Hotel grob fahrlässig verursacht wurden ausgenommen. Vertragliche Ansprüche des Mieters verjähren nach 1 Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach 3 Jahren. Hat der Reisende Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem eine der Parteien die Verhandlungen ablehnt. Für Personen – und Sachschäden, welche von Gästen, dem Mieter seinen Angehörigen, sowie auch deren Besucher verursacht werden, haften diese nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 276 Abs. 1 und 2 BGB).
8.Restaurant/Seminarräume/Wellnessbereich
Die Buchung und Zahlung ist wie unter Punkt 2 geregelt. Die Nutzung ist wie unter Punkt 3 geregelt. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind nur in Absprache mit der Hotelleitung und bei Bezahlung hausüblicher Servicekosten/Korkengeld möglich.
9.Veranstaltungen
Reservierungen für Veranstaltungen werden für das Hotel erst dann verbindlich, wenn die vom Hotel ausgefertigten Auftragsbestätigungen (Verträge) unterzeichnet und innerhalb der gesetzten Frist im Hotel eingegangen sind. Die Veranstaltungsräume stehen den Vertragspartnern (Veranstalter) nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Veranstaltungsräume über die vereinbarte Zeit hinaus bedarf der Zustimmung des Hotels. Eine etwaige notwendige Versicherung von eingebrachten Gegenständen jeglicher Art obliegt dem Veranstalter. Das Hotel haftet nicht für eingebrachte Gegenstände des Veranstalters, ausgenommen hier grob fahrlässigen Verhaltens der Mitarbeiter. Wird im Rahmen der Veranstaltung Musik, Video, Live -Musik oder ähnliches abgespielt , so hat der Veranstalter die erforderlichen Schritte zur Anmeldung bei den Behörden (z.B. GEMA, Ordnungsamt usw.) zu tätigen. Das Hotel wir vom Veranstalter hinsichtlich aller Forderungen, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter entstanden sind, freigestellt. Storno Gebühren Sofern nicht gesonderte Bedingungen vereinbart werden, gelten die unter Punkt 5 stehenden Storno Bedingungen.
10.Preise/Arrangements/Gutscheine
Wir behalten uns ausdrücklich vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern zwischen Mietbeginn und Vertragsabschluß (Datum der Bestätigung) mehr als 4 Monate liegen. Beträgt der Preisunterschied mehr als 10%, so sind Sie zur unverzüglichen kostenlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Arrangements und Pauschalangebote gelten in Ihrer jeweiligen Form und Fassung. Gutscheine sind nicht mit Arrangements und Pauschalangeboten zu verrechnen. Sie gelten auch nur in ihrer jeweiligen Fassung. Eine Änderung bedarf der Schriftform und muss von der Hotelleitung bestätigt werden. Bei nicht in Anspruch genommenen Gutscheinen ist eine Auszahlung ausgeschlossen.
11.Reklamationen
Eventuelle Beanstandungen am Mietobjekt sind unmittelbar und unverzüglich der Verwaltung des Berghotel Steiger – Schneeberg zu melden. Es ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels anzusetzen. Die Anerkennung von Ansprüchen aus Reklamationen ist ausgeschlossen, wenn die Mängel nicht während des Aufenthaltes der zuständigen Verwaltung angezeigt worden sind.
12.Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB`s unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine Rechtswirksame, die dem Wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der Ungültigen am nächsten kommt, zu ersetzten. Es gelten die Gesetzlichen Vorschriften.
Neben diesen AGB gilt die Hausordnungin der jeweiligen Fassung.
Berghotel Steiger
Schneeberg – Erzgebirge
Inhaber : Katrin Friedel
Gerichtstand ist Aue / Erzgebirge